Bewährte Praxis wird Gesetzeslage

Veröffentlicht am 14.01.2011 in Landespolitik

Kerstin Kircheis zur Straßenreinigungspflicht im Winter
Potsdam. Vor einigen Wochen hatte ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam dazu geführt, dass die in vielen Städten und Gemeinden seit Jahrzehnten bewährte Praxis der Übertragung der Räumpflicht im Winter, in Frage gestellt wurde. Bisher hatten zahlreiche Straßenreinigungssatzungen die Anlieger verpflichtet, im Rahmen des Winterdienstes einen Fußweg entlang ihrer Grundstücke schneefrei zu halten. Das Gericht hatte festgestellt, dass eine Übertragung des Winterdienstes auf Anlieger von unbefestigten Straßen, die nicht in verkehrsberuhigten Bereichen liegen, ausgeschlossen ist.

Gestern diskutierte darüber der SPD-Arbeitskreis mit Vertretern des Infrastrukturministeriums. Dazu erklärt die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Kerstin Kircheis: „Da viele der betroffenen Straßen im Land über keine hinreichende Gehweg- oder Straßenbefestigung verfügen, ist eine maschinelle Schneeräumung quasi nicht möglich. Die Beauftragung von Firmen, dies in Handarbeit zu erledigen, wäre extrem teuer. Würden die Gemeinden diese Kosten auf die Anlieger umlegen, käme schnell eine immense Summe auf viele Bürgerinnen und Bürger zu. Deshalb müssen wir das Straßengesetz anpassen. Unser Ziel ist eine Gesetzesänderung, die es den Kommunen wieder ermöglicht, auf die über Jahrzehnte bewährte Praxis, dass Anlieger vor ihrem Grundstück einen Fußweg schneefrei halten, zurückzugreifen.“ In der Gesprächsrunde sicherten die Vertreter des Ministeriums ihre Unterstützung zu. Eine entsprechende Gesetzesänderung werde umgehend geprüft und könnte im Frühjahr beschlossen werden.

 
 

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