Unabhängig davon, ob dieses Urteil vollständig auf Brandenburg anwendbar ist, wird es den Umgang des Bundes und der Länder mit der Schuldenbremse prägen. Einige bislang juristisch umstrittene Fragen, sind durch das Bundesverfassungsgericht jetzt geklärt worden. Hierzu gehört der Grundsatz der Jährlichkeit im Hinblick auf die Erklärung von Notlagen. Seiner Zeit hatte Brandenburg diese für zwei Jahre erklärt. In der Umsetzung des Urteils wird diese Erklärung für 2024 nun wiederholt.