Die SPD-Landtagsfraktion nimmt Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Az. OVG 6 A 13/25) zur Rettungsdienstgebührensatzung des Landkreises Teltow-Fläming zur Kenntnis. Nach der Entscheidungs desGerichts wurde die Satzung für unwirksam erklärt.
Der Rettungsdienst Teltow-Fläming hatte seit dem Jahr 2020 die Leerfahrten des Rettungsdienstes auf die Gesamtabrechnung per Satzung aufgeschlagen. Dagegen hatten elf Krankenkassen geklagt. Das OVG Berlin-Brandenburg jetz: "Es gibt keine gebührenrechtliche Rechtfertigung dafür, in Gebühren Bestandteile für Leistungen zu berücksichtigen, die der Gebührenschuldner weder bestellt noch in Anspruch genommen hat". Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt bislang nicht vor.








