Die Novelle der Brandenburgischen Bauordnung senkt Kosten und baut Bürokratie ab. Sie soll das Bauen beschleunigen. So das Ziel. Das gilt vor allem für den Umbau, der Aufstockung und der Umnutzung bestehender Gebäude. Sicherheit, Brandschutz, Standsicherheit und gesunde Wohnverhältnisse bleiben dabei unangetastet. Zum 1. Oktober 2026 können Bauanträge außerdem elektronisch eingereicht werden.
„Wenn bestehende Gebäude sich leichter umbauen, aufstocken oder anders nutzen lassen, schaffen wir zusätzlichen Wohn- und Arbeitsraum, beleben Ortskerne und gehen verantwortungsvoll mit Flächen und Baustoffen um“, so der Landtagsabgeordnete Jörg Vogelsänger. Einige Bespiele:








