Beitragsanpassung zum 01.01.2005

Veröffentlicht am 18.10.2004 in Ortsverein

Liebe Genossinnen und Genossen,

Nach § 1 (2a) FO erfolgen die Beitragsanpassungen ab 2003 jährlich. Die Beitragsanpassung selbst „orientiert sich an der nominalen Steigerung des durchschnittlichen Nettoeinkommens, ermittelt durch das Bundesamt für Statistik“.
Entsprechend der Fachserie 18, Reihe 3 des Statistischen Bundesamtes ergibt sich für 2003 eines Steigerung der Nettolöhne und -gehälter (monatlich je Arbeitnehmer) gegenüber 2002 i.H. von 0,5%.

Der Parteivorstand hat in seiner Sitzung am 11.10.04 eine entsprechende Anpassung der Beiträge zum 01.01.05 beschlossen. Mitglieder, die den Mindestbeitrag zahlen, sind von der Anpassung ausgenommen.

Darüber hinaus hat jedes Mitglied die Möglichkeit, individuell bei seiner Geschäfsstelle vor Ort der Anpassung zu widersprechen.

Wir werden die Mitglieder in den kommenden Ausgaben des vorwärts und des intern über die diesjährige Anpassung informieren und möchten euch bitten, diese Information auch an die Ortsvereine weiterzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd Reinkensmeier

 
 

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