Digitale Sitzungen und Ortsberäte mit eigenem Etat

Veröffentlicht am 01.05.2021 in Kommunalpolitik

Wir machen aus der Not eine Tugend. Kommunale Parlamente erhielten während der Pandemie die Gelegenheit unter Einhaltung der Hygienebestimmungen vor Ort oder digital per Videoschalte zu tagen. Die digitalen Sitzungen haben sich als praktikabel erwiesen.

Deren gute Erfahrungen sollen nun rechtlich verankert werden. Künftig sollen Beratungen und Beschlussfassungen nicht länger in Präsenz, sondern auch über Konferenzschaltungen möglich sein. Die Änderung der Kommunalverfassung wurde jetzt in 1. Lesung im Landtag beraten.

Ortsteilbeiräte mit eigenem Etat

Eigene Budgets eröffnen den Ortsbeiräten einen größeren Entscheidungsspielraum. Die finanzielle Eigenverantwortung vor Ort wird erhöht. In den Ortsteilen, die bisher kein eigenes Budget hatten, stehen ab 2023 finanzielle Mittel zur Verfügung, um eigene Schwerpunktsetzungen zu setzen.

Hintergrund: Bisher waren Ortsteilbudgets auf freiwillige Regelungen in den jeweiligen Hauptsatzungen der Gemeinden angewiesen. Jetzt werden diese Budgets verpflichtend. Damit lassen sich vor Ort autonome Entscheidungen treffen und die Stellung der ehrenamtlichen Ortsbeiräte wird gestärkt.

 
 

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