Der Brandenburger Landtag hat bereits im Frühjahr 2021 durch einen gemeinsamen Antrag (Drucksache 7/3198) der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Weichen für eine Stärkung des Nutzhanfanbaus gestellt. Dieser Vorstoß fand breite Zustimmung und betonte die Notwendigkeit landeseigner Initiativen gegenüber dem Bund.
Nun hat das zuständige Bundesministerium bekanntgegeben, ein Gesetz zur Liberalisierung von Nutzhanf vorzulegen. Um es klarzustellen: Der Anbau von (Nutz) Hanf hat in Deutschland Tradition, es geht nicht um das Rauschmittel Cannabis, eher um Säcke und Seile ggf. auch um Vogelfutter.
Johannes Funke, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag, kommentiert: „Die Bemühungen im Landtag waren ein guter Beitrag zur Förderung des Nutzhanfanbaus, und das Vorhaben des Bundes ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Eignung von Nutzhanf als Rausch- und Betäubungsmittel und daraus entstehende gesundheitliche Gefahren waren ohnehin höchst umstritten. Mit dem im letzten Jahr verabschiedeten Konsu-Ccannabisgesetz ist eine Neubewertung des Nutzhanfanbaus nun erst recht überfällig.“
Funke fügt hinzu: „Da noch in diesem Jahr in der Prignitz eine Nutzhanffabrik zur Gewinnung von Fasern an den Start gehen soll, kommt die Initiative des Bundes durchaus zu einem guten Zeitpunkt für die Brandenburger Landwirtschaft.“
„Die geplante Nutzhanffabrik in der Prignitz wird nicht nur die lokale Wirtschaft fördern, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der regionalen Landwirtschaft leisten. Dies zeigt, wie wirtschaftliche Innovation und ökologische Verantwortung Hand in Hand gehen können“, fügt Funke hinzu.