Mietpreisbremse auch in LOS

Veröffentlicht am 25.11.2025 in Landespolitik

Ab dem 1. Januar 2026 wird in weiteren Städten und Gemeinden in Brandenburg eine Mietpreisbremse oder eine Kappungsgrenze für Mieten gelten. Die Zahl der betroffenen Kommunen steigt zum Start in das neue Jahr auf 36. Damit leben rund ein Drittel aller Menschen in Brandenburg in einem Gebiet mit Vorschriften zur Regulierung von Mietpreisen leben. Das berichtet das Infrastrukturministerium in Potsdam.

Damit gewährleiste die Landesregierung einen lückenlosen Schutz für Mieterinnen und Mieter über den 31. Dezember 2025 hinaus, hieß es. Einstufungen gelten zunächst bis 2029.

Das legt Mietpreisbegrenzungsverordnung fest: Für neue Mietverträge in Gebäuden, die vor dem 1. Oktober 2014 fertiggestellt und bezogen wurden, darf die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent überschritten werden.

Mit der Kappungsgrenzen-Verordnung darf bei bereits bestehenden Mietverträgen die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent steigen.

Bisher war das in 19 Städten und Gemeinden der Fall. Jetzt sind es 36. Neu hinzukommen werden zum Beispiel Erkner, Werder (Havel), Oranienburg, Strausberg oder Königs Wusterhausen. Fünf Orte werden nicht mehr dabei sein, darunter Hoppegarten und Neuenhagen bei Berlin. So sieht es in der Region aus:

Märkisch-Oderland

  • Altlandsberg

  • Fredersdorf-Vogelsdorf

  • Rehfelde

  • Strausberg

Oder-Spree

  • Erkner

  • Grünheide (Mark)

  • Woltersdorf

 
 

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