Wenn Eltern pflegebedürftig sind, kann es teuer werden!

Veröffentlicht am 16.08.2019 in Gesundheit

Das Gesetz heisst etwas sperrig „Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe“. Kurz gesagt: Es soll Kinder von pflegebedürftigen Eltern von Kosten für die Pflege entlasten. Denn bisher können Kinder, wenn das Geld ihrer pflegebedürftigen Eltern und die Mittel der Pflegeversicherung nicht reichten, zur Kasse gebeten werden. Dies soll künftig erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro möglich sein. Außerdem soll das Gesetz die berufliche Teilhabe von Behinderten verbessern.

Das Bundeskabinett hat das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegte Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen. Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Sylvia Lehmann begrüßt den Kabinettsbeschluss.

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz ist ein großer und wichtiger Schritt zur finanziellen Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Er war längst überfällig und schafft mehr soziale Gerechtigkeit. Auch die SPD-Fraktion hat sich im Brandenburger Landtag dafür engagiert, dass Regelungen zu Gunsten der Familienangehörigen getroffen werden.“

Sylvia Lehmann, die auch stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende ist, ergänzt: „Das Gesetz erleichtert es außerdem behinderten Menschen, selbstbestimmter zu leben. Denn die ergänzende und unabhängige Teilhabeberatung wird künftig dauerhaft und mit mehr Geld finanziert. Menschen mit Behinderungen können zudem leichter eine betriebliche Ausbildung machen. So lässt sich insgesamt sagen: Ein Gesetz mit vielen Gewinnern!“

 
 

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