Was kommt bei den Städten und Gemeinden an?
Das Gesetz zur Errichtung Sondervermögens „Zukunftspaket Brandenburg“ wird in wenigen Tagen bei der letzten Sitzung des Brandenburger Landtages (Plenum 17. bis 19.Dezember 2025) behandelt und verabschiedet.
- Den Kommunen und Landkreisen liegen bereits konkrete Zahlen vor, wie viel Geld sie in ihre Infrastruktur und sozialen Einrichtungen investieren können.
- Außerdem sollen die Gelder möglichst „unbürokratisch“ an die kommunalen Entscheider gelangen.
"Noch besteht viel Bedarf an Abstimmungen. Es gibt also viel zu tun, rund um das Sondervermögen von insgesamt 500 Milliarden Euro, das der Bund ab kommenden Jahr zu Verfügung stellt", so Jörg Vogelsänger, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.








