Mehr Kurzarbeitergeld
Das Kurzarbeitergeld soll gestaffelt angehoben werden. Diejenigen, die es bei einer um mindestens 50 Prozent reduzierten Arbeitszeit beziehen, soll es ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent steigen und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent. Für Haushalte mit Kindern sind 77 Prozent beziehungsweise 87 Prozent vorgesehen. Vorläufig längstens bis Ende 2020. Außerdem wird für Arbeitnehmer in Kurzarbeit ab 1. Mai bis Ende 2020 ein bereits bestehender Hinzu-Verdienst erweitert.








