In Brandenburg sollen bis zum Jahresende Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen werden. Mit den entsprechenden Verordnungen dürfen dann in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Bestandsmieten in einem Zeitraum von drei Jahren um maximal 15 Prozent angehoben. Die Miete bei Neuvermietung dürfen dann maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt werden.