Streit um Agrardiesel und der Hintergrund

Veröffentlicht am 05.01.2024 in Landwirtschaft

Johannes Funke, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag, begrüßt die teilweise Rücknahme der Streichungen von der Agrardiesel- und KFZ-Steuerbefreiung durch die Bundesregierung als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Die vorgeschlagene schrittweise Abschaffung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel bedarf jedoch aus Sicht von Funke einer erneuten Bewertung. Die Ausgangslage mit der Stellungnahme aus Berlin.

Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Dr. Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner haben am Donnerstag, 4.01.2024 auf Proteste zur Agrar-Kürzung vom 15. Dezember 2023 im geplanten Bundeshaushalts 2024 reagiert. Es wurden konkret folgende Änderungen vereinbart:

Auf die Abschaffung der Begünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer für Forst- und Landwirtschaft wird verzichtet. Dies insbesondere um den zum Teil erheblichen bürokratischen Aufwand für die betroffenen Unternehmen zu vermeiden.

Für Johannes Funke bleibt Dieselkraftstoff auch mittelfristig die wichtigste Energiequelle in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau. „Insbesondere der Ökolandbau ist in besonderer Weise auf die Verfügbarkeit von Diesel angewiesen. Alternative Elektro- oder Wasserstoffantriebe sind derzeit noch im Stadium von Forschung und Entwicklung“, betont Funke.

Die Beibehaltung der Begünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer für Forst- und Landwirtschaft sieht Funke als einen sinnvollen Schritt an. „Dies vermeide einen erheblichen bürokratischen Aufwand für die betroffenen Unternehmen und die entsprechenden Behörden. Die Bundesregierung hat dies nun zu Recht festgestellt“, so Funke weiter.

Diesel ist zentrale Energiequelle

In Anbetracht der Bedeutung von Diesel als zentraler Energiequelle für die Land- und Forstwirtschaft sowie den Gartenbau besonders in Brandenburg, appelliert Johannes Funke an eine sorgfältige Abwägung bei der geplanten schrittweisen Abschaffung der Steuerbegünstigung für Agrardiesel. Eine fundierte Prüfung der Auswirkungen auf die Branche sowie alternative Energiequellen sei erforderlich, um die nachhaltige Entwicklung der Agrarwirtschaft in Brandenburg sicherzustellen.

Agrarsprit wird dennoch teurer

Das Ende der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel soll jetzt nicht in einem Schritt vollzogen werden. Stattdessen erfolgt eine schrittweise Reduzierung der Begünstigung, um den betroffenen Unternehmen mehr Zeit zur Anpassung zu geben. Im Jahr 2024 erfolgt eine Reduzierung des Entlastungssatzes um 40%. In den Jahren 2025 und 2026 wird jeweils eine weitere Reduzierung um 30% erfolgen, so dass für im Jahr 2026 verbrauchte Mengen keine Subvention mehr erfolgt. Die Rück-Vergütung der im Jahr 2023 verbrauchten Mengen im Jahr 2024 erfolgt unverändert.

Weitere Änderungen

Die Umlegung der Abführungen zur Plastikabgabe an die EU, deren Kosten bisher von der Allgemeinheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler getragen werden und die zukünftig - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - auf die Verursacher umgelegt werden sollen, wird ab dem 1. Januar 2025 umgesetzt. Dies ist erforderlich, um mehr Zeit zur Erarbeitung einer effizienten und möglichst Bürokratie armen Lösung zu gewinnen.

Als ein Beitrag zur Deckung des zusätzlichen Investitionsbedarfs bei der Deutschen Bahn soll das Eigenkapital der Deutschen Bahn im Zeitraum bis 2029 um insgesamt 20 Milliarden Euro erhöht werden. In den Jahren 2024 und 2025 sind dabei jeweils Eigenkapitalerhöhungen von 5,5 Milliarden Euro vorgesehen - dazu sollen auch Beteiligungserlöse eingesetzt werden (konkreter Umfang, Ausgestaltung, Zeitraum und Unternehmen sind noch festzulegen).

Folgen für den Bundeshaushalt

Die Änderungen führen in 2024 zu geringeren Entlastungen im Bundeshaushalt in einer Größenordnung von rund 2,5 Milliarden Euro. Diese können durch die Festlegung einer breiteren Verwendung der Einnahmen aus der Wind-Offshore-Ausschreibung im Jahr 2023 im Wind-auf-See-Gesetz auch für den allgemeinen Bundeshaushalt (780 Millionen Euro), durch einen zusätzlichen Einsparbeitrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in Höhe von 100 Millionen Euro sowie durch Spielräume, die sich aus aktualisierten Wirtschafts- und Haushaltsdaten im Bundeshaushalt ergeben haben, ausgeglichen werden.

 
 

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